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EU-Mehrwertsteuer­abrechnung wird neu geregelt

Ab 2019 sollen für EU-Binnengeschäfte generell Umsatzsteuern erhoben werden. Unternehmen müssen bei Angeboten, Lieferungen und Rechnungen deshalb umdenken: Die USt-ID-Prüfung und Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen (Gelangensbestätigung) werden zu kritischen Faktoren. „Vertrauenswürdige Unternehmen“, die die Compliance sicherstellen, dürfen allerdings als „zertifizierte Steuerpflichtige“ künftig einfachere und zeitsparendere Vorschriften anwenden.

Ab 01.01.2019 soll die bisher größte Reform des EU-Mehrwertsteuersystems mit dem „endgültigen System der Besteuerung des Handelns zwischen Mitgliedstaaten“ schrittweise eingeführt werden, so die Planung der Europäischen Kommission. Mit der Neuregelung soll der grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbetrug eingedämmt werden, der in der EU bisher zu jährlichen Einnahmenverlusten von geschätzt 50 Mrd. EUR führt. 

Veränderungen für Unternehmen durch die EU-Mehrwertsteuerreform

Die Einführung des endgültigen EU-Mehrwertsteuersystems soll schrittweise bis 2022 erfolgen. Die Eckpunkte der Neuregelung:
  • Auf alle innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen in der EU wird künftig die Umsatzsteuer erhoben.
  • Die erste Stufe ab 2019 gilt zunächst nur für grenzüberschreitende Warenumsätze.
  • EU-Unternehmen erstellen die Rechnung nach den Vorschriften des eigenen Landes.
  • Die Umsatzsteuer wird nach dem geltenden Steuersatz des Bestimmungslandes berechnet.
  • Die Steuer soll für alle Unternehmen einheitlich über ein Webportal in ihrem Heimatland abgeführt werden. 

Wie können sich Unternehmen rechtzeitig vorbereiten?

Mit der Neuregelung gewinnt die Pflicht, einen Beförderungsnachweis über die innergemeinschaftlichen Lieferungen zu erbringen sowie die Richtigkeit der USt-Idnr. zu prüfen, nochmals an Bedeutung. Bei fehlenden Nachweisen oder der Verwendung einer inkorrekten USt-Idnr. entstehen beträchtliche Umsatzsteuerrisiken. Es ist außerdem damit zu rechnen, dass die Durchführung der USt-ID-Prüfung und die Nachvollziehbarkeit der Lösung (Compliance-Anforderungen), beispielsweise bei Zollprüfungen, künftig genauer überprüft werden. Mercoline empfiehlt den betroffenen Unternehmen daher, sich rechtzeitig mit dem Anpassungsbedarf der internen Prozesse und IT-Systeme zu beschäftigen. Dies gilt insbesondere für:

1. Beförderungsnachweis (Gelangensbestätigung)

Bei EU-Lieferungen sind Unternehmen verpflichtet nachzuweisen, dass der Abnehmer die Waren tatsächlich erhalten hat. M.SecureTrade Gelangensbestätigung ist eine SAP-integrierte Lösung, um Gelangensbestätigungen und deren Alternativnachweise in einer zentralen SAP-Anwendung voll-automatisch zu versenden bzw. zu empfangen und deren Status zu überwachen.

2. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Idnr.)

Die EU-Kommission betont die „die Klarstellung, dass neben dem Beförderungsnachweis auch die im elektronischen Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) verzeichnete Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer der Handelspartner erforderlich ist, damit die grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung gemäß den derzeit geltenden Vorschriften gewährt werden kann.“

3. Integrierte Prüfung der USt-Idnr. direkt im SAP-System

Mit der Mercoline-Lösung M.SecureTrade Umsatzsteuer-ID-Prüfung können die Prüfungen der USt-Idnr. bereits jetzt direkt in SAP automatisiert und die Risiken von Umsatzsteuernachforderungen wirksam minimiert werden. Die Richtigkeit der USt-Idnr. in Rechnungen, Aufträgen usw. erfolgt automatisiert gegen Listen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) und/oder der EU (VIES). Durch die Integration in das SAP-System werden Schnittstellen zu externen Systemen vermieden. 

Lösungen zum Festpreis

gültig bis 30.06.2018

Mercoline bietet Unternehmen die Lizenzen und die Implementierungen von M.SecureTrade Gelangensbestätigung und M.SecureTrade Umsatzsteuer-ID-Prüfung zum Festpreis an. Automatisieren Sie kostengünstig Ihre Außenhandelsprozesse und reduzieren Sie Ihre Umsatzsteuer-Risiken!