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Der Brexit und die M.SecureTrade Suite

Das Vereinigte Königreich bzw. Großbritannien (im weiteren GB abgekürzt) ist mit seinen Teilstaaten England, Schottland, Wales und Nordirland seit dem 01.02.2020 nicht länger Teil der europäischen Union. Während der Übergangsfrist vom 01.02.-31.12.2020 behalten aber alle bestehenden Beziehungen im Innerverhältnis EU zu GB ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2021 wird GB (ohne Nordirland) so behandelt wie jedes andere Non-EU-Land. Zur Vermeidung von Zollkontrollen zwischen Nordirland und der Republik Irland wird Nordirland so behandelt, als gehöre es noch zum europäischen Binnenmarkt.

Da Großbritannien (GB) Deutschlands viertgrößter Handelspartner ist, wird der Brexit viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. So rechnet der DIHK durch den GB-EU-Austritt u.a. mit jährlich mindestens 10 Millionen zusätzlichen Zollanmeldungen. Mercoline gibt hier Tipps, welche Hilfe betroffene Unternehmen von der Außenhandelslösung „M.SecureTrade Suite“ erwarten können.

Viele Verbände und Organisationen bieten inzwischen hilfreiche Anleitungen zur Vorbereitung auf den Brexit, wie z. B.:

Auswirkungen auf die Zollanmeldungen

Für Warenbewegungen nach Großbritannien (ohne Nordirland) müssen Zollanmeldungen über das ATLAS-Verfahren vorgenommen werden. In M.SecureTrade ATLAS sollten dann verschiedene Codelisten (z.B. Zollstellen, Länderlisten) aktualisiert und ggf. weitere Customizing-Anpassungen vorgenommen werden. Die ATLAS-Beleganlage muss so eingerichtet werden, dass alle Vorgänge nach Großbritannien ohne Nordirland (XU) so greifen wie bei allen anderen Non-EU-Ausfuhren. Durch den Status von Großbritannien (ohne Nordirland) als Drittland wird die Menge der Zollmeldungen erheblich ansteigen. Der damit verbundene große Mehraufwand kann mit M.SecureTrade ATLAS aber größtenteils abgefangen werden, da die Zollanmeldungen in SAP elektronisch integriert sind und alle Prozesse weitestgehend automatisch ablaufen. 

M.SecureTrade ATLAS

Auswirkungen auf die Sanktionslistenprüfung

Bereits heute müssen alle Geschäftsvorgänge gegen die Sanktionslisten geprüft werden. Daran wird sich nichts ändern. Unternehmen, die bisher lediglich gegen die EU-Listen geprüft haben, sollten abwägen, ob eine Prüfung zukünftig auch gegen die United Kingdom HMT-Liste (Her Majesty's Treasury) notwendig ist. Mit „M.SecureTrade Sanktionslistenprüfung“ ist das sofort umsetzbar, da hier die Listen von Reguvis genutzt werden. Die HMT-Liste für GB ist im sogenannten DIV-Paket enthalten. Kunden, die bisher noch nicht gegen diese Liste prüfen, können diese einfach per Import integrieren und in ihre Prüfprofile aufnehmen. Dann erfolgt die Prüfung automatisch auch gegen GB-Liste. Künftige Aktualisierungen der GB-Liste werden automatisch berücksichtigt.

M.SecureTrade Sanktionslistenprüfung

Auswirkungen auf die Exportkontrolle

Für Lieferungen nach Großbritannien (ohne Nordirland) waren bisher keine Genehmigungen o.ä. erforderlich. Das EU-Exportkontrollregime muss ab dem 01.01.2021 auf alle XU-Lieferungen angewendet werden und betrifft beispielsweise auch die EU-Dual-Use Verordnung. Bei der Exportkontrolle muss künftig u.a. beachten werden:

  • Für alle Dual-Use-Lieferungen aus der EU nach Großbritannien (ohne Nordirland) benötigen Unternehmen eine gültige Genehmigung.
  • EU-Allgemeingenehmigungen sind für Exporte aus Großbritannien (ohne Nordirland) dann nicht mehr anwendbar.
  • Für einige deutsche Dual-Use-Nummern aus Teil 1 Abschnitt B der Ausfuhrliste können Genehmigungspflichten anfallen.

Alle Unternehmen in der EU müssen Ihre Lieferungen nach Großbritannien (ohne Nordirland) künftig in ihre Exportkontrollprozesse einbeziehen. Für alle relevanten Materialien muss eine Neubewertung unter den geänderten Exportbestimmungen vorgenommen werden. Unternehmen, die bereits die Mercoline-Lösung „M.SecureTrade Exportkontrolle“ einsetzen, haben es hier einfach: Die vom Bundesanzeigerverlag genutzte Liste TarifeExport  wird die neuen Länderkennungen (XU, XI) in die Exportkontrollbestimmungen aufnehmen und die Liste wird ergänzt. Großbritannien (ohne Nordirland) wird dann z. B. wie die Schweiz (CH) behandelt. Alle Vorgänge dorthin werden dann mit der Mercoline-Lösung geprüft. Bei Treffern wird dann - wie bei anderen Bestimmungsländern schon heute - ein Kontrollbeleg (ECD) angelegt. Dieser kann dann durch die Export- und Ausfuhrverantwortlichen bewertet werden. Bei sehr vielen kritischen Waren wird es in den Ausfuhrprozessen voraussichtlich zu Verzögerungen kommen.

M.SecureTrade Exportkontrolle

Auswirkungen auf Lieferantenerklärungen und Präferenzen

EU-Unternehmen, die bisher für ihre Produktion Waren mit Ursprung aus GB einsetzen, werden für ihre Produkte den präferenziellen Warenursprung verlieren. GB-Unternehmen können dann keine Lieferantenerklärung bzw. Langzeitlieferantenerklärung mehr ausstellen. Alle Materialien mit Ursprung GB müssen für den Zeitraum ab 01.01.2021 im SAP-System (z.B. EK-Infosätzen, Materialstämmen) auf "nicht gültig" gesetzt werden. Um rechtssicher zu agieren, sollten Unternehmen, die bisher Materialien mit GB-Ursprung verwendet haben, eine neue Präferenzkalkulation für diese Materialien bzw. Belege vornehmen. Sollten die EU und GB nach dem Brexit ein neues Präferenzabkommen vereinbaren, können mit „M.SecureTrade Präferenzmanagement“ neue Lieferantenerklärungen eingeholt werden.

M.SecureTrade Präferenzmanagement

Auswirkungen auf Intra-EU-Lieferungen

Das Protokoll zu Irland und Nordirland sieht vor, dass die Versendung und Beförderung von Waren zwischen der EU und Nordirland auch nach dem Ablauf der Übergangsfrist aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht als Warenverkehr innerhalb der EU betrachtet wird. Entsprechend finden im Warenverkehr mit Nordirland weiterhin die innerhalb der EU geltenden Regelungen zum Umsatzsteuerrecht Anwendung. Für Großbritannien (ohne Nordirland) fallen dagegen die EU-Belegnachweispflichten weg, z.B. die USTID-Prüfungen und Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen (Gelangensbestätigungen). Hier müssen die beiden Mercoline-Lösungen für USt-ID-Prüfung und Gelangensbestätigung entsprechend angepasst werden.