Neues Freihandelsabkommen EU – Neuseeland

Was auf Unternehmen zukommt

Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland, dessen Inhalt am 30. Juni 2023 vereinbart wurde, geht in die finalen rechtlichen Schritte. Die Ratifizierung durch die EU wurde kürzlich abgeschlossen, die finale Zustimmung Neuseelands wird spätestens zum zweiten Quartal 2024 erwartet.  

Was bedeutet das?

Im Handel zwischen den Staaten der Europäischen Union und Neuseeland fallen letztendlich fast alle Einfuhrzölle auf Ursprungswaren der jeweiligen Partnerregion weg. Die Reduktion erfolgt für manche Produkte, die im Anhang 2-A des Abkommens aufgeführt sind, in einer über mehrere Jahre laufenden Staffelung.  

Das Abkommen ist auf dem neuen Prinzip des REX (des Registrierten Ausführers) aufgebaut, nicht mehr nach dem Ermächtigten Ausführer, für den eine zollamtliche Bewilligung notwendig ist. Unternehmen, die derartige Abkommen nutzen wollen, müssen sich einmalig – in Deutschland über das Zoll Portal – anmelden, und erhalten dann eine Zulassungs-Nummer für den REX. Für die Nutzung der REX-Nummer gelten allerdings dieselben Sorgfaltspflichten wie für einen Ermächtigten Ausführer.  

Neuseeland (NZ) kann ab förmlichem Inkrafttreten auf sämtlichen Lieferantenerklärungen aufgeführt werden. Auch kann auf Exportdokumenten die „Erklärung zum Ursprung“ nach dem REX-Abkommen abgegeben werden, um dem Kunden die Reduktion von Einfuhrzöllen zu ermöglichen.  

Welches Präferenzabkommen gilt für welches Land und muss auf welchen Dokumenten berücksichtigt werden? 

Es gibt eine Vielzahl von Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union. Eine Liste aller geltenden Abkommen stellt der Zoll online (auf WuP-Online) zur Verfügung.

Viele Unternehmen verzichten aber auf den enormen Aufwand, für jedes Produkt zu prüfen, ob die Ware den Voraussetzungen für Vergünstigungen im internationalen Handel entspricht. Viele Lieferanten fragen schon bei der Ausstellung der Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE) ihre Kunden nach Vorlagen. Um den Prozess der Einholung von LLE zu vereinfachen, kann die Einholung aus dem SAP ERP oder S/4HANA heraus bequem über das voll in das SAP integrierte Tool M.SecureTrade Präferenzmanagement, Funktionsbereich Lieferantenseitige Lieferantenerklärung, erfolgen. Die Lieferantenerklärungen werden auf elektronischem Wege durch die Lieferanten über ein Webportal abgegeben und die Daten automatisiert ins SAP-System des anfordernden Unternehmens übertragen. 

Mit dem Modul M.SecureTrade Präferenzkalkulation können die eingeholten Lieferantenerklärungen zusammen mit den eigenen Produktionsschritten direkt bewertet werden, sodass der aktuelle Präferenzstatus direkt im SAP-System einzusehen ist. Die Präferenzregeln werden jederzeit aktuell von Reguvis (ehehmals Bundesanzeiger) eingelesen.*

Und als zusätzliche Ergänzung können Sie mit dem Modul Kundenseitige Lieferantenerklärungen aus diesem Datenbestand direkt eine LLE ausstellen und Kunden auf Wunsch zur Verfügung stellen.  

*Vereinbarung mit Reguvis erforderlich

Mercoline macht IT einfach und zugänglich:

Komplexe Anforderungen des Handlings von Präferenzinformationen können Sie mit der Software von Mercoline mühelos automatisch berücksichtigen – und Präferenzabkommen zu Ihrem Vorteil nutzen: Vollintegriert und automatisiert in SAP S/4HANA und SAP ERP.  

Weiterführende Links:  

Text des Abkommens: EU-New Zealand: Text of the agreement (europa.eu)  

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