Es ist wieder so weit: Harmonisiertes System 2022

Das müssen Sie jetzt wissen, damit Sie für 2022 gewappnet sind

Zum 01.01.2022 tritt das neue Harmonisierte System (HS) 2022 in Kraft. Das Harmonisierte System bildet die ersten sechs Ziffern der Warentarifnummer ab und stellt die Grundlage des internationalen Warenhandels dar. Es findet aktuell in 211 Staaten Anwendung. Eine Novellierung findet hier im fünfjährigen Rhythmus statt, sodass das HS 2022 das bisherige HS 2017 zum Jahreswechsel ablöst. In der Neufassung werden speziell technische Weiterentwicklungen und auch Umweltaspekte verbessert abgebildet.

Was ändert sich?

Durch das neue HS 2022 ergeben sich tiefgreifende und umfangreiche Änderungen. In Summe werden dies 351 sein, sodass hier ein wesentlicher Mehraufwand für die Unternehmen entsteht. Es gilt rechtzeitig zu prüfen, inwieweit Ihre Warengruppen betroffen sind, da die Anzahl der Änderungen wesentlich größer sein wird, als bei einem Jahreswechsel ohne ein neues HS. Die angesprochenen Änderungen verteilten sich u.a. auf die nachfolgenden Bereiche:

Chemie: 77 Änderungen im Abschnitt VI

Holz: 58 Änderungen im Abschnitt IX

Textil und Bekleidung: 21 Änderungen im Abschnitt XI

Metalle: 27 Änderungen im Abschnitt XV

Maschinen: 63 Änderungen im Abschnitt XVI

Beförderungsmittel: 22 Änderungen im Abschnitt XVII

Welche Prozesse sind im Unternehmen betroffen?

Grundsätzlich gilt es zu prüfen, welche Materialien vom neuen HS 2022 betroffen sind und diese korrekt neu einzureihen. Neben den Stammdaten betrifft die Umstellung jedoch auch weitere Prozesse. Nachfolgend sind einige solche exemplarisch benannt.

Sollte ein Material neu eigereiht werden, ist zwingend zu prüfen, ob dies Auswirkungen auf M.SecureTradePräferenzkalkulation hat. Hier muss geprüft werden, ob durch eine ggf. notwendige neue Einreihung eine abweichende Ursprungsregel anzuwenden ist.

Weiterhin kann das neue HS 2022 Auswirkungen auf den Warenkatalog Ihrer zollrechtlichen Bewilligungen haben. Wird ein Produkt neu eingereiht und ist bisher nicht Bestandteil Ihrer Bewilligung, so kann dies beispielsweise dazu führen, dass dieses nicht mehr im Rahmen Ihrer Bewilligung Zugelassener Ausführer (ZA) im zweistufigen Vereinfachten Verfahren (ohne Gestellung außerhalb des Amtsplatzes) mit M.SecureTradeATLAS ausgeführt werden kann. In diesem Zusammenhang gilt es ebenfalls zu prüfen, ob vorhandene verbindliche Zolltarifauskünfte (VZTA) betroffen sind.

Weiterhin gilt es zu prüfen, ob durch Neueinreihungen alle bestehenden Whitelist-Einträge bei der M.SecureTrade Exportkontrolle bestand haben und in der vorhandenen Form weiterverwendet werden können.

Sollten Sie Fragen zu den Auswirkungen auf die M.SecureTrade Außenhandelssolutions haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an unser Consulting-Team (produktsupport@mercoline.de).

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