Mittelbare Bereitstellungsverbote durch Prüfung gegen SCO-Listen von Dow Jones

Jedes in der EU ansässige Unternehmen ist zu Sanktionslistenprüfungen verpflichtet. Die Sanktionslisten sind in den verschiedenen von der EU erlassenen Verordnungen enthalten. Außerhalb der EU existieren ebenfalls Sanktionslisten, wie beispielsweise in den USA, wo diese vom OFAC (Office of Foreign Assets Control) definiert werden.

Sanktionen: eine außenpolitische Maßnahme von Regierungen, um einen anderen Staat, eine Person oder Institution zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen oder es zu unterlassen. Dies kann sich darin äußern, dass Sanktionen Geschäftsbeziehungen einschränken oder unterbinden oder Aus- und Einfuhren von bestimmten Waren verhindern. Zur Feststellung, ob ein bestehender oder potenzieller Geschäftspartner sanktioniert ist, wird gegen Sanktionslisten geprüft.

Nicht nur „klassische“ Sanktionslisten

Die Pflicht zur Prüfung gegen Sanktionslisten der EU ist innerhalb der Union unmittelbar geltendes Recht. Die Prüfung gegen weitere Listen ist grundlegend zu empfehlen, um so nicht gegen geltendes Recht anderer Staaten zu verstoßen.

Die auf den Listen aufgeführten Personen und Unternehmen sind direkt von Sanktionsmaßnahmen betroffen und es kann somit direkt geprüft werden, ob eine Geschäftsbeziehung eingegangen werden darf. Etwas komplizierter ist es jedoch, wenn mit Unternehmen oder Personen kein Geschäft zustande kommen darf, obwohl diese auf keiner Sanktionsliste stehen. Es handelt sich hierbei um mittelbare Bereitstellungsverbote.

Dies bedeutet, dass gelistete Unternehmen und Personen keinen wirtschaftlichen Ressourcen bereitgestellt werden dürfen. Genau jenes wäre aber der Fall, wenn Geschäfte mit Unternehmen vorgenommen werden, welche sich im (Mehrheits-)Eigentum einer gelisteten Person oder Unternehmen befinden.

Ein vor allem durch die Medien bekanntes Beispiel ist der Londoner Fußballclub Chelsea FC, welcher den russischen Oligarchen Roman Abramowitsch als Besitzer hatte. Abramowitsch wurde im Zusammenhang mit dem russischen Einmarsch in der Ukraine sanktioniert und somit ergab sich ein solches mittelbares Bereitstellungsverbot. Der englische Hauptstadtclub hat mittlerweile neue Eigentümer und ist gegenwärtig nicht mehr betroffen.

SCO-Listen

Um auch solche mittelbaren Bereitstellungsverbote prüfen zu können stellt das US-amerikanische Unternehmen Dow Jones die sogenannten SCO-Listen (Sanctions Control & Ownership) bereit. Die SCO-Listen können direkt bei Dow Jones kostenpflichtig bezogen werden.

Die Liste umfasst mehr als 21.000 Unternehmen, welche vom Forschungsteam des Dow Jones in über 170 Ländern ermittelt wurden. Bei den gelisteten Unternehmen handelt es sich um solche, die im Besitz oder unter der Kontrolle von Einzelpersonen, Unternehmen oder Regionen stehen, welche von der OFAC und/ oder der EU sanktioniert wurden. Wird ein bestehender oder auch potenzieller Geschäftspartner bei der Prüfung gegen die SCO-Liste identifiziert, so kann das eine Unterstützung bei der Entscheidung darüber sein, ob man die Beziehung einstellen bzw. gar nicht erst aufnehmen möchte.

Automatisierte Prüfung

Mit den Sanktionslisten der EU und USA steht bereits eine große Datenmenge zur Verfügung gegen die geprüft werden soll. Mit der Verwendung der SCO-Liste kommt eine erhebliche Menge an Daten hinzu. Daher ist es ratsam solche Prüfungen zu automatisieren und somit vermeidbare Fehler zu verhindern. SAP-Anwendern stellt Mercoline hierfür das vollintegrierte Add-on M.SecureTrade Sanktionslistenprüfung zur Verfügung, welches mit Q3/2022 ebenfalls SCO-Listen (im Datenformat von Reguvis) verarbeiten und bei Prüfungen einbeziehen kann.

Die Integration des neuen Listen-Contents erfolgt reibungslos und das gewohnte Look-and-Feel bleibt für den Anwender selbstverständlich erhalten.

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