Neuerungen bei der Außenhandelsstatistik ab 2022

Zum 01.01.2022 tritt eine neue Rechtsgrundlage für die Außenhandelsstatistik in Kraft. Teil dieser Statistik ist auch die Intrahandelsstatistik (kurz: Intratstat). Zum neuen Jahr ersetzt die Verordnung (EU) 2019/2152 über Unternehmensstatistiken die beiden aktuell geltenden europäischen Grundverordnungen über die Außenhandelsstatistik. Weiterhin tritt die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 in Kraft, welche die gegenwärtigen Durchführungsverordnungen ersetzt.

Was müssen Sie hierzu wissen und beachten?

Wir wollen versuchen, Ihnen die wesentlichen Neuerungen kurz vorzustellen und Sie bestmöglich vorzubereiten.

Angabe des Ursprungslandes wird verpflichtend

Eine Angabe des Ursprungslandes war bisher nur für Wareneingänge verpflichtend. Dies ändert sich zum Jahreswechsel. Ab 2022 muss dies auch für den Versand umgesetzt werden, wo diese Angabe bisher freiwillig war. Als verpflichtende Angabe wird der nicht-präferentielle Ursprung des Materials verlangt, der sich durch auf die Herstellung oder die letzte ausreichende Be- oder Verarbeitung bezieht. Anzugeben ist hier die zweistellige ISO-Alpha-Codierung.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners muss angegeben werden

Neben dem Ursprungsland der Ware wird eine weitere Angabe in der Intrastatmeldung verpflichtend: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners. Auch diese Angabe war bisher optional. Anzugeben ist hier die Nummer des Unternehmens, welches den Kauf der Ware umsatzsteuerrechtlich erklärt. Ist dieses nicht bekannt, gibt es vorgeschriebene, fest definierte Nummern, die anzuwenden sind.

Nutzen Sie die M.SecureTrade Umsatzsteuer-ID-Prüfung, um sicherzustellen, dass alle Handelspartner in Ihrem SAP-System über eine gültige solche verfügen, um rechtzeitig eventuelle Probleme bei der Intrastatmeldung zu vermeiden.

Änderung der Geschäftsarten

Die Geschäftsarten werden zum Jahreswechsel novelliert und überarbeitet. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Intrastatmeldung, sondern ist unter anderem auch für Ihre Zollanmeldungen mit M.SecureTrade ATLAS relevant.

Es wird künftig beispielsweise unterschieden, ob es sich um einen endgültigen Kauf/Verkauf an ein Unternehmen (B2B) oder an eine Privatperson (B2C) handelt. Die bisherige Codierung der Geschäftsart für einen endgültigen Kauf/ Verkauf (11) gliedert sich somit in zwei neue solche:

  • 11: Endgültiger Verkauf/Kauf (B2B)
  • 12: Direkter Handel mit/durch private Verbraucher (B2C)

Passen Sie Ihr SAP-System entsprechend an, um die neuen Geschäftsarten im neuen Jahr nutzen zu können. Auch unsere Solution M.SecureTrade ATLAS muss dahingehend angepasst werden. Kontaktieren Sie bitte rechtzeitig unser Consulting-Team, um dies entsprechend einzuplanen.

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