Der CBAM (Carbon-Grenzausgleichsmechanismus)
Nachdem die EU den Emissionshandel für klimaschädlicher Gase bei Anlagenbetreiben etabliert hat (zuständig ist die Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt) im Umweltbundesamt), werden Importeure nun verpflichtet, die Einfuhr von unter hohem CO2-Einsatz produzierten Warengruppen zu melden und einzupreisen.
Um zu verhindern, dass Unternehmen mit CO2-lastiger Produktion (und gleichartigen klimaschädlichen Emissionen) ihre Produktion aufgrund der Kosten durch den EU-ETS (Emissionshandel) in Drittländer verlegen, hat die Europäische Kommission einen Ausgleichsmechanismus geschaffen, der das sogenannte Carbon Leakage – die Verlagerung in Länder, die weniger scharfe Klimaschutzgesetze haben – verhindern soll.

Die Anforderungen an die sehr komplexe Datenerhebung sind sehr hoch. Deshalb konzentriert sich der CBAM allerdings auf einige Sektoren mit definierten KN-Codes, die besonders hohe Emissionen verursachen, aber gut vergleichbar sind.
- Zement
- Düngemittel
- Eisen und Stahl Aluminium
Chemikalien (bisher nur Wasserstoff)
gegebenenfalls erfolgt in den nächsten Jahren die Aufnahme des petrochemischen SektorsElektrizität wird ebenfalls bewertet
Diese unter die CBAM-Meldepflicht fallenden Warengruppen werden – anders als beim Europäischen Emissionshandel – für jeden Importeuer bewertet. Die Preise für CBAM-Zertifikate sind anhand des Schlusspreises an der Emissionshandelsbörse festgelegt.
Die Anforderungen an Importeure weichen hier sehr stark von denen von Anlagenbetreibern ab.
Warum legt die EU so hohe Maßstäbe an, während Unternehmen im Nicht-EU-Ausland nicht betroffen sind?
In vielen Drittländern wurden schon nationale Abgaben zur Verringerung klimaschädlicher Emissionen – insbesondere CO2 – erlassen.
Es gibt die Möglichkeit, äquivalente Abgaben im Drittland in der quartalsweisen Meldung der CO2-Emissionen mindernd einzutragen. Derzeit sind die Anforderungen der EU, damit dieser Abzug eingerechnet werden kann, allerdings sehr streng.
Beim Import in die EU werden dann die relevanten CO2 Emissionen für die definierten Waren bewertet und über Zertifikate in Rechnung gestellt.
Was kann ein Lieferant aus einem Nicht-EU-Land tun, um die Abgabenlast seines Kunden in der EU zu verringern?
Er könnte Emissionen in seiner Produktion verringern. Zum Beispiel von Kohlestrom auf klimaneutrale Energieträger umsteigen.
Warum ist der CBAM für mein EU-Unternehmen wichtig?
Die Anforderungen im EU-ETS-Emissionshandel betreffen nur die Produzenten, d.h. die Anlagenbetreiber. Der CBAM gilt für jeden Importeur der oben aufgeführten Produkte, die explizit in der EU-Verordnung 2023/956 genannt sind.
Werden alle CO2-relevanten Emissionen berücksichtigt?
Die EU konzentriert sich im CBAM auf die relevanten Treibhausgase, die den stärksten Anteil an den Produkten mit dem höchsten Ausstoß ausmachen:
Das sind:
Kohlendioxid
Distickstoffmonoxid (beim Sektor Düngemittel)
Perflourierte Kohlenwasserstoffe (beim Sektor Aluminium)
Die letzten Beiden werden anteilsmäßig umgerechnet.
Wie erfolgt die Meldung für die Abgaben?
Die Meldung für deutsche Unternehmen erfolgt derzeit über die Anwendung im BuG- (Bürger- und Geschäftskundenportal) des Zolls.
Die EU hat hier eine umfangreiche Informationsseite aufgebaut: https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en
Das Template für die Emissionsangaben der Drittlandslieferanten steht seit Kurzem auch auf Deutsch zur Verfügung. Die CBAM-Abgaben beziehen sich aber nur auf die Emissionen, die einem Produkt zugeordnet werden können. Nicht auf die gesamten Emissionen eines Unternehmens, oder den Transport.
Keine Standardwerte mehr ab dem nächsten Quartal
Wichtig: Ab dem nächsten Quartal dürfen Unternehmen keine Standardwerte für die Berechnung mehr heranziehen, sondern müssen ein Emissionsmonitoring ihrer Drittlandslieferanten betreiben. Die Lieferanten können sich freiwillig in das CBAM-Übergangsregister eintragen lassen.
Und wie geht es weiter?
Die Preise der erforderlichen CBAM-Zertifikate wird jedes Jahr angepasst, um Unternehmen auch zu Investitionen in die Lieferketten und die klimaneutrale Produktionstechnik zu motivieren. Ab Januar 2025 muss das Emissionsmonitoring der Lieferanten der EU-Methode entsprechen.
Es ist noch nicht bekannt, wann das Übergangsregister abgelöst wird; letztendlich soll die Carbon-Leakage Abgabe aber stärker in den Importprozess eingebunden werden.