Neues Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kenia

Einigung über das WPA

Die Europäische Union und Kenia haben sich auf die Inhalte eines neuen Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) geeinigt, das als bedeutender Fortschritt für die Handelsbeziehungen zwischen beiden Partnern gilt. Das Abkommen betont die Bedeutung der EU als wichtigsten Exportmarkt für das ostafrikanische Land und zielt darauf ab, den wirtschaftlichen Austausch zu intensivieren und die Entwicklung zu fördern. 

Inkrafttreten und Ratifizierung

Das WPA wird in Kraft treten, sobald beide Vertragsparteien, EU und Kenia, das Abkommen ratifiziert haben. Diese zielen darauf ab, den Handel zu erleichtern und die wirtschaftlichen Beziehungen zu stärken. 

Zollsenkungen und Stufenweise Umsetzung

Die Einfuhrzölle Kenias für Produkte aus der EU (alle Waren bis auf Kapitel 93 – Waffen und Munition) werden stufenweise ab 7 - 12 Jahren nach Inkraftreten des Abkommens erst auf 80 Prozent, in weiteren 8 Jahren bis auf 0 % reduziert. 

Wirtschaftliche Vorteile und Anpassung

Das Abkommen (WPA) zielt darauf ab, Kenia die Möglichkeit zu geben, seine Wirtschaft zu stärken und gleichzeitig den Zugang zu europäischen Märkten zu erweitern.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kenia stellt somit einen wichtigen Schritt in Richtung einer vertieften wirtschaftlichen Zusammenarbeit und einer nachhaltigen Entwicklung beider Regionen dar. 

Bis die Ursprungsregeln für die exportseitige Ausstellung von Präferenznachweisen angewandt werden können, besteht die Möglichkeit, direkt in Ihrem SAP mit der Kalkulation im M.Secure Trade Präferenzmanagement auf Ihre Prozesse angepasst und mit den täglich aktuellen Updates von Reguvis (ehem. Bundesanzeiger) zu kalkulieren, ob ein Präferenznachweis für welches Land ausgestellt werden kann.  

Weiterführender Link: 

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-und-kenia-einigung-auf-ehrgeiziges-wirtschaftspartnerschaftsabkommen-2023-06-19_de

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