Der Jahreswechsel im Außenhandel

Was Sie jetzt wissen müssen

Zum 01.01.2022 tritt das neue Harmonisierte System (HS) 2022 in Kraft. Das Harmonisierte System bildet die ersten sechs Ziffern der Warentarifnummer ab und stellt die Grundlage des internationalen Warenhandels dar. Es findet aktuell in 211 Staaten Anwendung. 

Neben dem neuen Harmonisierten System gibt es auch eine neue Kombinierte Nomenklatur (Achtsteller), welche die Europäische Kommission veröffentlicht hat. Diese greift die Änderungen des Harmonisierten Systems auf und überträgt diese auf den jeweiligen Achtsteller.

Die o.g. Änderungen wirken sich somit auf die ab dem 01.01.2022 zu verwendenden Warentarifnummern unmittelbar aus. Welche Änderungen hier relevant sind, finden Sie in der SOVA-Leitdatei für das Jahr 2022, welche kürzlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wurde.

Was ändert sich?

Durch die Novellierung des Harmonisierten Systems und die neue Kombinierte Nomenklatur ändern sich teilweise die für Sie relevanten Warentarifnummern.

Die Änderungen können hier verschiedenste Ausprägungen haben:

Warentarifnummern werden gelöscht und verlieren zum 01.01.2022 ihre Gültigkeit

Es werden neue Warentarifnummern aufgenommen

Warentarifnummern bleiben bestehen, ändern sich jedoch inhaltlich

Eine bisher gültige Warentarifnummer wird durch eine neue ersetzt (Umsetzungsverhältnisse: 1:1, m:1, 1:n, m:n)

Prüfen Sie bereits jetzt, in welchem Umfang Ihre Waren von den Änderungen betroffen sind und bereiten Sie diese ggf. vor, um alle relevanten Prozesse im Rahmen des Außenhandels und der Exportkontrolle sicherzustellen.

Welche Prozesse sind im Unternehmen betroffen?

Grundsätzlich gilt es zu prüfen, welche Materialien durch die Änderungen betroffen sind und diese korrekt neu einzureihen. Neben den Stammdaten betrifft die Umstellung jedoch auch weitere Prozesse. Nachfolgend sind einige solche exemplarisch benannt.

Sollte ein Material neu eigereiht werden, ist zwingend zu prüfen, ob dies Auswirkungen auf M.SecureTradePräferenzkalkulation hat. Hier muss geprüft werden, ob durch eine ggf. notwendige neue Einreihung eine abweichende Ursprungsregel anzuwenden ist.

Weiterhin kann eine neue Einreihung Auswirkungen auf den Warenkatalog Ihrer zollrechtlichen Bewilligungen haben. Wird ein Produkt neu eingereiht und ist bisher nicht Bestandteil Ihrer Bewilligung, so kann dies beispielsweise dazu führen, dass dieses nicht mehr im Rahmen Ihrer Bewilligung Zugelassener Ausführer (ZA) im zweistufigen Vereinfachten Verfahren (ohne Gestellung außerhalb des Amtsplatzes) mit M.SecureTradeATLAS ausgeführt werden kann. In diesem Zusammenhang gilt es ebenfalls zu prüfen, ob vorhandene verbindliche Zolltarifauskünfte (VZTA) betroffen sind.

Zusätzlich gilt es zu prüfen, ob durch Neueinreihungen alle bestehenden Whitelist-Einträge bei der M.SecureTrade Exportkontrolle bestand haben und in der vorhandenen Form weiterverwendet werden können.

Sollten Sie Fragen zu den Auswirkungen auf die M.SecureTrade Außenhandelssolutions haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an unser Consulting-Team (produktsupport@mercoline.de).

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