Kundenseitige Lieferantenerklärung nachkalkulieren und widerrufen

Zum Jahreswechsel müssen Unternehmen ihre Langzeitlieferantenerklärungen (LLE) – kundenseitig sowie lieferantenseitig – für europäische Unternehmen erneuern. Für das Jahr 2022 oder die Jahre 2022/23 fragen Kunden wieder die Lieferantenerklärung bei den liefernden Unternehmen an. Diese werden dann auf Basis der Präferenzkalkulation ausgestellt. Um dies gesetzeskonform und effizient zu tun, hilft M.SecureTrade Präferenzmanagement mit dem Funktionsbereich „Kundenseitige Lieferantenerklärung“ (KE). Dieser wurde erst kürzlich um zusätzliche Funktionen, wie den Widerruf von Lieferantenerklärungen, erweitert. Der Aufwand für das Prüfen und Widerrufen von bereits ausgestellten und noch gültigen Lieferantenerklärungen reduziert sich dadurch erheblich.

Darum ist der Widerruf so wichtig

Betroffen sind ausschließlich EU-Warenlieferungen. Unternehmen müssen ihren Kunden in Form von Langzeitlieferantenerklärungen für einen bestimmten Zeitraum erklären, dass die gelieferten Waren europäischen Ursprungs sind. Beim späteren Export in Nicht-EU-Länder ist dieser Ursprung verpflichtend nachzuweisen, um Zollvergünstigungen in Anspruch nehmen zu können. Alle gültigen kundenseitigen Lieferantenerklärungen müssen regelmäßig nachkalkuliert werden. Warum? Nachdem man eine kundenseitige Langzeitlieferantenerklärung für gelieferte Materialien an seine Kunden geschickt hat, können sich die Voraussetzungen, die zu den einzelnen Präferenzstatus-Aussagen geführt haben, jederzeit ändern, z.B. kann die LE-Gültigkeit für Vorprodukte ausgelaufen sein oder andere Vormaterialien wurden verbaut. Unternehmen sind dann verpflichtet, diese Änderung dem Kunden mitzuteilen bzw. Materialien einer gültigen kundenseitigen Langzeitlieferantenerklärung für ungültig zu erklären. Das wird auch Widerruf genannt. Der Widerruf kann ebenso für einzelne Waren durchgeführt werden. Dann behält die Original-LLE ihre Gültigkeit für die übrigen genannten Waren. Der Widerruf muss im Zusammenhang mit der ursprünglich abgegebenen Erklärung dokumentiert werden.

So funktioniert der Widerruf

Die Nachkalkulation läuft automatisiert ab. Dabei werden alle gültigen Lieferantenerklärungen und deren Materialien erneut gegen die aktuellen Daten geprüft und nachkalkuliert. Bestenfalls hat sich am Status der Materialien nichts geändert. Wenn das aber nicht der Fall ist, also Materialien nicht mehr präferenzberechtigt sind, muss die kundenseitige Lieferantenerklärung für die nicht mehr präferenzberechtigten Materialien widerrufen werden. Der Kunde wird dann per E-Mail darüber informiert, welche Materialien nicht mehr präferenzberechtigt sind. Es wird schließlich ein angepasstes LLE-Formular erstellt. Ein weiterer Vorteil: alle Kalkulationen und Nachkalkulationen finden sich transparent in einem KE-Beleg im SAP-System. Dadurch ist der Lebenszyklus einer Lieferantenerklärung auch bei externen Prüfungen per Mausklick aufrufbar.

M.SecureTrade Präferenzmanagement

Mercoline bietet eine Lösung, die das Ausstellen von Lieferantenerklärungen für Lieferanten und Kunden automatisiert. Mit M.SecureTrade Präferenzmanagement lassen sich Präferenzaussagen für erhaltene Materialien im SAP-System hinterlegen und Präferenzaussagen für gelieferte Materialien in wenigen Sekunden ermitteln. M.SecureTrade Präferenzmanagement ist die Alternative zu komplexen SAP-Präferenzmanagement-Lösungen oder Non-SAP-Lösungen.

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