Neue BIS-50-Prozent-Regel und Endverwender-Screenings: Was Unternehmen jetzt wissen und tun müssen

Exportkontrolle im Wandel: Die neue Regel des U.S. Bureau of Industry and Security (BIS) bringt Bewegung in die Sanktionslandschaft. Besonders Unternehmen mit Verbindungen zu den USA sollten ihre Screening-Prozesse spätestens bis November 2025 anpassen. Warum das so ist und wie Sie vorbereitet bleiben, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Was steckt hinter der neuen „50 Percent Rule“?

Die neue Regel des BIS verschiebt den Fokus von der bloßen Namensprüfung hin zur Analyse von Eigentums- und Kontrollstrukturen. Künftig gelten Unternehmen als sanktioniert, wenn gelistete Parteien direkt oder indirekt 50 % oder mehr an ihnen halten oder sie kontrollieren – auch wenn sie selbst nicht auf einer Sanktionsliste stehen. 

Was bedeutet das konkret?

Auch Joint Ventures, Tochtergesellschaften oder verschachtelte Beteiligungen rücken stärker in den Fokus der Exportkontrolle. 

Warum wurde die Regel eingeführt?

Das Ziel ist klar: Schlupflöcher schließen, durch die sanktionierte Akteure bisher weiterhin Zugang zu sensiblen Gütern, Technologien oder Finanzmitteln erhielten. Die neue Regel ist Teil einer stärkeren internationalen Abstimmung zwischen US-Behörden (wie BIS und OFAC) und der EU. 

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Alle Unternehmen, die mit US-Exportkontrollrecht in Berührung kommen, müssen spätestens bis Ende November 2025 ihre Partner- und Kundenprüfungen anpassen. 

Die wichtigsten Punkte: 

  • Einführung einer 60-tägigen Übergangsfrist durch eine „Temporary General License“ (TGL) 

  • Screening muss künftig wirtschaftliche Eigentümerstrukturen berücksichtigen 

  • Höhere Anforderungen an Datenqualität und Screening-Tools 

Endverwendungsprüfungen werden immer wichtiger

Parallel zur 50-Prozent-Regel gewinnen auch sogenannte Endverwendungsprüfungen an Relevanz. Hierbei geht es nicht um Eigentum oder Kontrolle, sondern um die militärische Verwendung von Gütern. 

Dazu zählen insbesondere: 

  • Military End Uses (MEU): Unternehmen, die Produkte für militärische Zwecke einsetzen – auch wenn sie nicht gelistet sind 

  • Military Intelligence End Uses (MIEU): Einrichtungen, die militärische Nachrichtendienste unterstützen 

Neue Dateninhalte für M.SecureTrade in Vorbereitung

Einige mittelbare Bereitstellungsverbote sind durch die Nutzung des Daten- Contents für SCO-Listen bereits heute in M.SecureTrade Sanktionslistenprüfung prüfbar: SCO-Listen von Dow Jones direkt in SAP | Mercoline  

Mercoline arbeitet bereits jetzt an der Integration neuer Datencontents für mittelbare Bereitstellungsverbote und Endverwender-Screenings in Zusammenarbeit mit Partnern. Diese sollen zeitnah über Software-Updates für M.SecureTrade nutzbar sein.  

Was bedeutet das für Sie als Anwenderunternehmen?  

 Sie können künftig noch umfassender und automatisiert prüfen, ob Geschäftspartner oder Endnutzer unter Sanktions- oder Verwendungsverbote fallen.

Fazit: Jetzt handeln und Compliance sichern

Die neue BIS-Regel ist ein klarer Weckruf für Unternehmen: Screening darf kein bloßer Formalismus mehr sein, sondern muss tiefer greifen. Mit leistungsfähigen Add-Ons wie M.SecureTrade und den richtigen Dateninhalten sind Sie gut aufgestellt. 

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