Neue EU-Regelung für Importe aus Drittstaaten: Zusätzliche Gebühren für Kleinsendungen
Online-Plattformen, die günstige Artikel aus Drittstaaten in die EU versenden, boomen. Bisher war der Import solcher „Billigware“ zollfrei. Um dem stetig wachsenden Sendungsaufkommen beizukommen, treibt die EU die Zollreform voran.
So gilt bereits seit Juli 2026 die Zollregel, dass für Importe unter 150 Euro ein pauschaler Zoll von drei Euro je Warengruppe in der Sendung erhoben wird.
Ab dem 1. November 2026 kommt eine unionsweite Bearbeitungsgebühr i. H. v. 2 € je Position der Zollanmeldung dazu. Eine Anpassung der Gebühr ist alle zwei Jahre vorgesehen. Die Kosten sollen vom Verkäufer bzw. Importeur getragen werden, nicht aber vom Verbraucher.
Bei Unternehmen, die von einem Standort in einem Drittland hohe Sendungsvolumina an EU-Verbraucher verschicken, können sich diese zusätzlichen Kosten bemerkbar machen.
Auf einen Blick
- Seit Juli 2026 gilt für bestimmte Fernverkäufe bis 150 Euro ein Pauschalzoll.
- Der Zoll beträgt drei Euro je Warenkategorie.
- Ab 1. November 2026 ist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr vorgesehen.
- Für Unternehmen sind vor allem betroffene Warenströme, Sendungsvolumen und Warenkategorien entscheidend.
- Bei vielen Importvorgängen gewinnen eine zuverlässige Tarifierung und effiziente Zollprozesse an Bedeutung.
1. Warum verschärft die EU die Regelungen für Kleinsendungen?
Bisher waren E-Commerce-Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 € von Zöllen befreit. Diese Regelung stammt aus einer Zeit, in der Online-Käufe noch nicht die Regel waren.
Heutzutage steigt das Sendungsaufkommen aus Drittstaaten stetig, nicht zuletzt durch unzählige, bei europäischen Verbrauchern beliebte, Handelsplattformen aus Asien. In einer Pressemitteilung gibt die Europäische Kommission z. B. an, dass allein 2025 5,9 Milliarden Artikel in geringwertigen Sendungen aus Drittländern in den europäischen Markt eingeführt wurden.
Das birgt u. a. diese Herausforderungen und Probleme:
- Strukturelles Ungleichgewicht für EU-Unternehmen
- Mehr Verpackungsmüll
- CO₂-intensive Logistik
- Hohe Umweltbelastung durch Langstreckentransporte & Rücksendungen
- Risiken für Verbraucher, u. a. durch giftige Inhaltsstoffe oder falsche Kennzeichnung
Infolgedessen sieht sich die EU gezwungen, die Zollbefreiung aufzuheben und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu erheben. Dadurch sollen zusätzliche Kapazitäten innerhalb der Zollbehörden bereitgestellt und koordiniert sowie der Verbraucherschutz vorangetrieben werden.
Der pauschale Zoll-Betrag i. H. v. 3 € gilt als Übergangslösung. Ab Juli 2028 sollen mithilfe des EU Customs Data Hub normale Zölle, basierend auf Tarifierung, Warenursprung und Warenwert, Anwendung finden.
Der EU Customs Data Hub ist Teil einer großen Zollreform, die Schritt für Schritt umgesetzt wird. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag EU Zollreform: Diese Entwicklungen sollten Unternehmen im Blick behalten
2. Welche Unternehmen sind betroffen und was ist zu tun?
Die Änderungen sind für Unternehmen relevant, die regelmäßig Waren von geringem Wert (unter 150 € je Sendung) von Drittstaaten in die EU an Verbraucher liefern.
Je höher das Sendungsvolumen, desto spürbarer wirken sich die neuen Gebühren auf die Gesamtkosten aus.
Unternehmen sollten deshalb prüfen:
- Welche Importströme sind betroffen?
- Wie viele entsprechende Sendungen fallen an?
- Welche Waren und Warenkategorien werden eingeführt?
- Welche zusätzlichen Zoll- und Abfertigungskosten entstehen?
Die Auswirkungen der neuen Regelungen fallen je nach Geschäftsmodell unterschiedlich aus. Besonders Unternehmen mit hohen Sendungsvolumina sollten die potenziellen Zusatzkosten frühzeitig bewerten und Transparenz über betroffene Warenströme schaffen.
3. Fazit
Mit dem pauschalen Zoll von 3 Euro je Warenkategorie und der zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 2 Euro je Position der Zollanmeldung werden geringwertige Sendungen aus Drittstaaten für viele Unternehmen künftig teurer. Besonders bei hohen Sendungsvolumina können sich die neuen Regelungen spürbar auf die Gesamtkosten auswirken.
Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, welche Warenströme betroffen sind, welche Warenkategorien eingeführt werden und welche zusätzlichen Zoll- und Abfertigungskosten daraus entstehen. So lassen sich finanzielle Auswirkungen besser bewerten und gegebenenfalls in Kalkulationen und Lieferkettenprozesse einbeziehen.
Die neuen Vorgaben sind zudem ein weiterer Schritt hin zu einer stärker regulierten und digitalisierten Zollabwicklung in der EU. Wer Transparenz über seine Warenströme schafft und die Auswirkungen neuer Zollregelungen frühzeitig bewertet, kann auf künftige Änderungen besser reagieren.
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