Neue Freihandelsabkommen mit der EU: Wie ist der Status des Mercosur-Abkommens?
Mercosur ist eine der größten Handelsregionen in Lateinamerika. Der Name steht für „Mercado Comùn del Sur“ (Gemeinsamer Markt des Südens), dessen Vollmitglieder Argentinien, Bolivien, Brasilien, Parguay und Uruguay sind.
Das Mercosur-EU-Handelsabkommen würde der Europäischen Union den Zugang zu einem der größten Binnenmärkte öffnen, und den Handel für EU-Ursprungswaren in die Region deutlich vergünstigen. Im Dezember 2024 wurden die inhaltlichen Verhandlungen mit der EU und vier Ländern des Mercosur-Gebietes (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) zu einem vorläufigen Abschluss gebracht.
Mit einem EU-Exportvolumen von ca. 56 Milliarden Euro im Jahr 2023 ist die Zielregion eines der größten EU-Absatzmärkte.

Wann wird das Abkommen in Kraft treten?
Die einzelnen Länder der EU müssen das Abkommen nach der Übersetzung in die Landessprache jeweils ratifizieren. Das Abkommen könnte also noch in 2026 vorläufig in Kraft treten.
Was sind die Vorteile für EU-Exporteure?
Die Partnerländer können, wenn das Abkommen 2026 durch die Länder der EU bestätigt wird, mit vergünstigten Zollsätzen für EU-Ursprungswaren rechnen. Waren, die bislang mit hohen Einfuhrzöllen im Zielland belegt wurden, wie z.B. Chemie, Pharmazie, Textil, KFZ und Waren der Kommunikationstechnologie können dann mit reduziertem Zollsatz eingeführt werden. Hierdurch können im Zielland entweder günstigere Preise angeboten werden, oder der Einsatz von Handelsrabatten reduziert werden.
Auch nichttarifäre Handelshemmnisse sollen durch das Abkommen abgebaut werden, was z. B. Bürokratieabbau für die gehandelten Waren ermöglichen würde. So sollen in etwa Zulassungvorschriften für den Automotivbereich vereinheitlicht werden, und vereinfachte Regelungen für KmU (Kleine und mittlere Unternehmen) in Kraft treten.
Mit dem Zugang zum Mercosur-Binnenmarkt kann das Exportvolumen deutlich gesteigert werden und verlässliche Handelsbeziehungen aufgebaut werden.
Welche Voraussetzungen müssen die Waren mitbringen, um von Zollvorteilen profitieren zu können?
Die exportierten Waren müssen EU-Ursprungserzeugnisse sein, und den im Abkommen vereinbarten Ursprungsregeln entsprechen. Mit einem Präferenznachweis erlangen die Waren dann im Importland einen Zollvorteil.
Zeitvorteil durch Automatisierung
Nicht nur die Kalkulation des Präferenzstatus für die fertige Ware ist komplex; auch das Einholen der Lieferantenerklärungen für EU-Vormaterial ist aufwändig und zeitraubend. Mit dem Präferenzmanagement der Mercoline kann der komplette Vorgang in Ihr SAP eingebunden, und auf ihren Produktionsprozess angepasst werden.
Sie können die Lieferantenseitigen Lieferantenerklärungen anhand der vergangenen Lieferungen über ein Webportal einholen, und in Ihrem Webportal weiterverarbeiten.
Die Präferenzkalkulation läuft über das Modul PK anhand ihrer Stücklisten und gibt ein im SAP dokumentiertes Ergebnis des Präferenzstatus aus. Mit dem jederzeit aktuellen Regelwerk der Reguvis (ehem. Bundesanzeiger) werden sie unverzüglich über Änderungen der Regelwerke informiert, so dass neue Abkommen schnell in ihrem System eingerichtet werden können, und Sie schnell in die Lage gebracht werden, für diese Länder Präferenznachweise auszustellen.
Weiterführende Links
EU-Mercosur
EU einigt sich mit MERCOSUR auf Freihandelsabkommen | Bundesregierung
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M.SecureTrade Präferenzmanagement
Lieferantenerklärungen und Präferenzkalkulation automatisieren