Die Übergangsfrist für die überarbeiteten Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens endet zum 31.12.2025

Zum Jahreswechsel läuft die Übergangsfrist zur Anwendung der Übergangsregeln des Regionalen Übereinkommens aus.

Was sind der PEM-Raum und das Regionale Übereinkommen?

Das Regionale Übereinkommen fasst die Ursprungsregeln für viele Länder des Pan-Europa-Mittelmeer-Raumes zusammen.

Der PEM-Raum ist eine der größten Freihandelsgemeinschaften und bietet viele Möglichkeiten Ware in der Region mit Zollvergünstigungen zu handeln. Voraussetzung hierfür ist die korrekte Ausstellung von Präferenznachweisen.

Dazu gehört auch, dass das Abkommen regelmäßig modernisiert wird, und Ursprungsregeln zusammengefasst und vereinfacht werden: Zoll online - Warenursprung und Präferenzen - Regionales Übereinkommen

Dies ist 2023 in einer Revision geschehen. Die alten Regeln können übergangsweise noch bis zum 31.12.2025 angewandt werden.

Der Deutsche Zoll hat in dieser Woche eine Information veröffentlicht, dass noch nicht alle Länder die neuen, überarbeiteten Ursprungsregeln (Revised Rules) ratifiziert haben.

Ab dem 01.01.2026 sind somit für die meisten Länder des Regionalen Übereinkommens die neuen Regeln verpflichtend. Die übrigen Länder werden die neuen Regeln in der nächsten Zeit ebenfalls übernehmen.

Aktueller Stand: Welche Länder wenden noch die alten Regeln an?

Derzeit gelten für folgende Länder vorübergehend weiterhin die Ursprungsregeln von 2012:

  • Algerien
  • Israel
  • Libanon

Wie ändern Sie die Regeln in Merolines Anwendung M.SeureTrade Präferenzmanagement?

Für Algerien, Israel und den Libanon gelten noch vorübergehend die alten Regeln von 2012. Diese Abkommen finden sich noch in den Einzeldateien DZ03, IL02 und LB01.

Was müssen Sie jetzt tun?

Der aktuelle Download der Reguvis-Präferenzregeln beinhaltet die sogenannten Revised Rules, die ab dem 01.01.2026 gelten in der Datei RUE02. Die Länder, die diese neuen Regeln noch nicht anwenden, sind in Einzelabkommen gespeichert.

Sie starten wie gewohnt den Upload des Regelwerks in der Anwendung /MCL/PK50, und wählen statt der Datei RCT02 die RUE02 aus. Die neuen Kalkulationen werden mit den Regeln der Revised Rules durchgeführt.

Sobald die Länder Algerien, Israel und Libanon die neuen Regeln ebenfalls bestätigt haben, wird die Reguvis einen neuen Download zur Verfügung stellen.

Die Lieferantenerklärungen müssen ab 2026 nicht mehr mit dem Vermerk „Revised Rules“ gekennzeichnet werden. Bereits erhaltene Lieferantenerklärungen behalten ihre Gültigkeit.

Somit sind Sie mit der Mercoline-Lösung für das Präferenzmanagement, die auf dem aktuellen Regelwerk der Reguvis immer auf dem aktuellen Stand um korrekte Präferenznachweise auszustellen.

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